Nachdem wir im 2021 mit der Ortsplanungsrevision gestartet sind, ist einiges gegangen. Nach Erarbeitung des ersten Entwurfs, wurde die Bevölkerung im Juni 2022 anlässlich der Mitwirkung einbezogen. Das Dossier wurde im Anschluss angepasst und Anfang November 2022 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Die vorgenommenen Anpassungen sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar (Aktuelles, Ortsplanungsrevision). Nach Eingang der Vorprüfungsant-wort wurde das Dossier erneut überarbeitet, so dass der Gemeinderat nun das Dossier zur öffentlichen Auflage freigegeben konnte. Gerne machen wir Sie hiermit über die öffentliche Auflage aufmerksam und verweisen auf die Publikation im amtlichen Anzeiger vom 10.10.2024. Die Akten liegen vom 14.10.2024 bis zum 12.11.2024 öffentlich auf.
Wir laden Sie herzlich ein, die gesamten Akten während der öffentlichen Auflage einzusehen und zu prüfen, welche Auswirkungen die Ortsplanungsrevision haben könnte. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorprüfungsdossier (nicht abschliessend):
Zonenplan Siedlung
• Zusätzliche Einzonung Parzelle Nr. 110 (Hof3) als weitgehendst überbautes Gebiet.
• Verzicht Einzonung Parzelle Nr. 371 (Rosenheim), da dies eine Ersatzauszonung bedingt hätte.
• Ortsbildschutzperimeter an die Baugruppe angepasst (Erweiterung Perimeter).
• Kleinräumige Anpassung diverser verbindlicher Waldgrenzen in Absprache mit dem Amt für Wald.
Zonenplan Landschaft
• Zusätzliche Erfassung eines Landschaftsschutzgebiets auf den Parzellen 78/48: die Aufnahme wird gestützt auf des gültigen Teilrichtplan Landschaft gefordert. Das AGR hat zugesichert, dass das Landschaftsschutzgebiet umgehend wieder aufgehoben werden kann, sobald der regionale Teilrichtplan angepasst wurde.
• Kleinere Anpassungen und Ergänzungen bei Einträgen der Weiher.
Baureglement
• Die gewünschte Formulierung, wonach Ausnahmen für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen in begründeten Fällen und unter Nachweis einer Interessenabwägung in den Landschaftsschutzgebieten möglich sind, wurde vom AGR nicht akzeptiert. Die Ausnahmemöglichkeit für temporäre Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion konnte aber beibehalten werden.
• Vorschriften Erneuerbare Energien gestützt auf Vorgaben Kanton angepasst.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 in der Gemeindeschreiberei Trubschachen öffentlich auf und können online eingesehen werden. Mitwirkungseingaben, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Es ist vorgesehen, die Akten im Anschluss anlässlich einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung am 3. Februar 2025 den Stimmberechtigten zum Beschluss vorzulegen.