Bauverwaltung

Grundsätzlich ist für alle Bauten, Anlagen und Vorkehren eine Baubewilligung erforderlich (Art. 1 Abs. 1 BauG). Bewilligungsfreie Bauvorhaben werden im Baubewilligungsdekret Artikel 6 aufgelistet. Die Weisung „Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Art. 1b BauG“ hilft bei der Entscheidung.

Am besten erkundigen Sie sich frühzeitig nach der Bewilligungspflicht. Sie ersparen sich und uns damit unnötigen Aufwand und ermöglichen durch eine vollständige und korrekte Baueingabe eine speditive Behandlung des Gesuches.

Baueingabe in Papierform

Ab 1. März 2022 werden keine Baugesuche mehr in Papierform entgegengenommen. 

Baueingabe elektronisch 

Per 1. März 2022 können Baugesuche nur noch elektronisch via eBau eingereicht werden.

Hier gelangen Sie zu eBau. Für die Eingabe eines Baugesuches benötigen Sie ein BE-Login. Falls Sie die Steuererklärung online einreichen, verfügen Sie bereits über den nötigen Zugang. Andernfalls müssen Sie sich zuerst registrieren. 

Zu beachten ist:

  • Bisherige Formulare werden nicht mehr benötigt (Ausnahme gemeindespezifische Formulare).
  • eBau generiert das Formular über das System.
  • Das Formular muss ausgedruckt und unterschrieben in 2-facher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht werden.
  • Die geforderten Unterlagen zum Baugesuch sind ebenfalls im eBau hochzuladen und 2-fach bei der Bauverwaltung einzureichen.

Die Papierabgabe ist nötig, weil die elektronische Unterschrift noch nicht rechtsgültig ist. Eine Gesetzesrevision ist in Planung.

 

Verfahren

Nach der Baueingabe und nach erfolgter Profilierung führt die Gemeinde innert 7 Arbeitstagen die vorläufig formelle Prüfung durch (sind alle Formulare vorhanden und vollständig, wer ist zuständig, etc.). Ist der Regierungsstatthalter zuständig, wird das Gesuch weitergeleitet.

Nach der formellen Prüfung folgt die materielle Prüfung. Das Gesuch wird veröffentlicht (ordentliches Verfahren) und alle nötigen Fach- und Amtsberichte werden eingefordert. Entspricht das Vorhaben den bau- und planungsrechtlichen und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften und gefährdet es nicht die öffentliche Ordnung, wird die Bewilligung erteilt.

Die Erfahrung zeigt, dass die Verfahrensdauer üblicherweise zwischen vier Wochen (kleine Baubewilligung) und zehn Wochen (ordentliche Baubewilligung) liegt.

Fachstellen

Baukontrolle
Chevallaz André
Tel. 034 495 61 88
a.chevallaz@bluewin.ch

Brandschutz, Feuerungskontrolle
Hiltbrunner Stefan
Tel. 034 402 18 61
info@kaminfeger-ie.ch

Energiekontrolle
Schwarz Stefan
Tel. 034 402 57 85

Wasserversorgung
Fankhauser Marco
Tel. 079 456 75 89

Kanalisationskontrolle
Zaugg Marcel
Tel. 079 573 56 13

 

Formulare zum Downloaden

Hier finden Sie die die wichtigsten Downloads.