Zivilschutz

Zivilschutzorganisation Region Langnau (ZSO Region Langnau)

Die Gemeinde Trubschachen ist durch den Zusammenarbeitsvertrag im Bereiche des Zivilschutzes der ZSO Region Langnau angeschlossen. Die Gemeinde Langnau erfüllt als Sitzgemeinde für die übrigen Amtsgemeinden die Aufgaben in den folgenden Zivilschutzbelangen:

  • Organisation und Planung (inkl. Katastrophen- und Nothilfe) 
  • Führung der Zivilschutzorganisation Region Langnau (ZSO Region Langnau) 
  • Führung der Zivilschutzstelle (Geschäftsstelle) 
  • Einsätze und Übungen 
  • Unterhalt der Anlagen und Material (nach technischen Weisungen für den Unterhalt TWU)

Als politisches Gremium funktioniert neben dem Gemeinderat Langnau und dem Amt für öffentliche Sicherheit ein sogenannter Fachausschuss Zivilschutz. Hier ist die Gemeinde Trubschachen vertreten durch: Gerber Stefan, hinter Blapbach, 3537 Eggiwil, stefangerber84@bluewin.ch, 079 461 50 08.

Adresse der ZSO Region:

Einwohnergemeinde Langnau i. E.
ZSO Region Langnau
Haldenstrasse 5
3550 Langnau i. E.
oeffentlichesicherheit@langnau-ie.ch

Nationale Dienstpflichten

Die nationale Dienstpflicht wird entweder in der Armee (Militärdienstpflicht), oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht), im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig. Militär- und Zivildienstpflichtige sind nicht schutzdienstpflichtig. Militärdienstpflichtige, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, werden nicht schutzdienstpflichtig, sofern sie mindestens 50 Militärdiensttage geleistet haben. Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt.

Dauer

Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die Pflichtigen 20 Jahre alt werden und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden. Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht für den Fall eines bewaffneten Konflikts erhöhen. 

Rechte

Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft; sie sind militärversichert, bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.