Die Schwellenkorporation Trubschachen ist zuständig für den Wasserbau
Die Schwellenkorporation Trubschachen nimmt als öffentlich-rechtliche Körperschaft die ihr durch die Einwohnergemeinde übertragenen Wasserbaupflichten wahr und erfüllt diese im Rahmen der geltenden Wasserbaugesetzgebung.
Die Schwellenkorporation erhebt von den Grund- und Werkeigentümern Beiträge für die Gewässerunterhaltskosten und die Wasserbauprojekte. Die Beiträge betragen Fr. 1.00 je Promille der Katasterschatzung, mindestens Fr. 20.00.