Öffentliche Mitwirkungsauflage

Überbauung ZPP 5 vorder Weg

Der Gemeinderat Trubschachen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die folgenden Änderungen der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkung:
-    Änderung von Zonenplan und Baureglement zur Zone mit Planungspflicht Nr. 5 «Vorder Weg 2»
-    Änderung der Überbauungsordnung «vorder Weg»

Als erläuternde Unterlagen liegen zudem auf:
-    Entwurf der neuen Überbauungsordnung «Vorder Weg 2» zur ZPP Nr. 5 (Plan und Vorschriften)
-    Erläuterungsbericht zu den Änderungen und zum Entwurf der Überbaubauungsordnung und dem zugrundeliegenden Vorprojekt

Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 26.08.2021 bis zum 24.09.2021 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder nachfolgend heruntergeladen werden. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Trubschachen, Dorfstrasse 2, 3555 Trubschachen zu richten.

Änderung Zonenplan und Baureglement zur ZPP5
Änderung UeO vorder Weg
Entwurf Ueberbauungsplan ZPP5
Entwurf Ueberbauungsvorschriften ZPP5
Erläuterungsbericht