Ortspolizei

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Der Betrieb einer Festwirtschaft an Anlässen, das Führen eines Gastgewerbebetriebes oder der Handel mit alkoholischen Getränken bedürfen einer Bewilligung. Die entsprechenden Gesuchsformulare sind der Gemeinde einzureichen, wo der Anlass stattfindet oder der Betrieb geführt werden soll. Die Gemeinde reicht die Formulare dann zur Bewilligung an das Regierungsstatthalteramt weiter.

Friedhof- und Bestattungswesen

Was ist bei einem Todesfall zu tun? Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.

Fundbüro

Das Fundbüro wird auf der Gemeindeschreiberei geführt. Geben Sie die Fundgegenstände ab oder melden Sie uns vermisste Gegenstände.

Rechtliches zu Fundgegenständen finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5).

Findeltiere

Finder und Finderinnen können ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllen, indem sie die Fundmeldung direkt im Internet unter http://www.bernertierschutz.ch eingeben oder telefonisch die Meldestelle des Kantons Bern unter der Nummer 0800 18 44 00 (kostenlos) kontaktieren.

Ebenso können Vermisstmeldungen direkt im Internet unter http://www.bernertierschutz.ch platziert oder telefonisch der Meldestelle des Kantons Bern auf die Nummer 0900 18 44 00 (Tarif Fr. 1.95 / Minute) gemeldet werden.

Lebensmittel- und Trinkwasserkontrolle

Die Gemeinde ist verpflichtet, das auf dem Gemeindegebiet abgegebene Trinkwasser jährlich zu kontrollieren. Die Ergebnisse werden jeweils in der Novemberausgabe der Schache-Poscht publiziert. Weitere Informationen zur Trinkwasserqualität finden Sie hier.