Wasserentnahme aus dem Bach

Bewilligungspflicht durch die Gemeinde

Aufgrund der Trockenphase und der hohen Temperaturen sind vermehrt Gewässerentnahmen für die landwirtschaftliche Bewässerung notwendig. Solche Wasserentnahmen sind bewilligungspflichtig - ausgenommen sind selbstverständlich allfällig notwendige Wasserentnahmen zur Brandbekämpfung.

 

Jede Wasserentnahme aus einem Bach benötigt entweder eine Konzession (wenn die Entnahme regelmässig stattfindet oder eine feste Baute dafür errichtet wird) oder eine Bewilligung durch die zuständige Gemeinde (für befristete Entnahmen ohne feste Einrichtung), insbesondere für landwirtschaftliche Bewässerung bei Trockenheit).

 

Detaillierte Informationen zum Bewilligungsverfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.