Waldfeststellung – neue Auflage

Seit Dezember 2009 läuft das Genehmigungsverfahren der Ortsplanung Trubschachen. Teil des dazu gehörenden Zo-nenplanes ist die Waldfeststellung. Mit dieser ist klar, ab wo genau der Abstand zwischen dem Wald und einem neuen Haus gemessen werden muss. Das Kantonale Amt für Wald hat nun bemerkt, dass diese Waldfeststellung falsch eingetragen worden ist, weil das Gesetz in den Vorgesprächen anders interpretiert worden ist. Damals wurden die Waldgrenzen überall dort einzeichnet, wo der Waldabstand von 30m gegenüber der Bauzone unterschritten wird. Die Waldgrenze darf aber nur dort verbindlich festgelegt werden, wo der Wald direkt an die Bauzone stösst. Dies, weil die Waldgrenze per Gesetz dynamisch ist und sich mit den Jahren verändern kann.
Da die zu berichtigenden Waldgrenzen im Zonenplan eingetragen sind, muss dieser nun neu aufgelegt werden. Die Auflage dauert vom 06.05.2010 bis zum 07.06.2010. Es kann nur noch gegen die berichtigte Waldgrenze Einsprache erhoben werden.


Das Kantonale Amt für Wald wird sich an den Kosten für die neue Auflage beteiligen. Der Gemeinderat hofft, dass die Ortsplanung möglichst bald genehmigt und das neue Baureglement in Kraft gesetzt werden kann.