Die Schwellenkorporation Trubschachen lädt, gestützt auf Artikel 23 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Februar 1989 über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG), die Bevölkerung ein, ihre Meinung zu den vorgesehenen Wasserbaumassnahmen am Vorder Weggräbli und am underen Wegmattegräbli zu äussern. Zu diesem Zweck wird der Wasserbauplan zur Einsichtnahme öffentlich auf der Gemein-deverwaltung aufgelegt.
Der Wasserbauplan beinhaltet die folgenden, wesentlichen Massnahmen:
Vorder Weggräbli: Neubau Geschiebesammler, Anpassung Gewässerverlauf und teilweise Ausdo-lung des Gerinnes
Underes Wegmattegräbli: Neubau Rückhaltebecken
Der Projektbearbeitung liegen die Planungs- und Handlungsgrundsätze des kantonalen Wasserbauge-setzes (Art. 15 WBG) zu Grunde.
Auflagefrist: 17. August 2020 bis 18. September 2020
Auflage- und Eingabestelle: Gemeindeverwaltung Trubschachen, Dorfstrasse 2, 3555 Trubschachen