Steuererklärung 2019

Einreichefrist wird verlängert

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat aufgrund der Coronakrise einige Massnahmen getroffen. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen:

  • Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung für Privatpersonen und selbstständig Erwerbstätige ist bis 15. September 2020 verlängert worden. Es genügt, die Steuererklärung bis zu diesem Termin einzureichen. Ein Gesuch um Fristverlängerung ist nicht nötig. Die Steuerverwaltung ist aber sehr dankbar, wenn sie die Steuererklärung möglichst rasch einreichen.
  • Für sämtliche Forderungen gilt ein Mahn- und Betreibungsstopp bis 30. Juni 2020
  • Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind möglicherweise zu hoch. Falls Sie den ganzen Betrag einzahlen, erhalten Sie auf der zu viel bezahlten Summe einen Vergütungszins von 0.5 Prozent. Zahlen Sie die Steuern für das Jahr 2020 im Voraus, erhalten Sie auf diesen Beiträgen neu einen Vorauszahlungszins von 0.5 Prozent

Weitere Massnahmen finden Sie hier.