"Ratsfenster" - Beschlüsse vom 16.01.2013

Zuständigkeiten im Gemeinderat

Zuständigkeiten im Gemeinderat definiert
Bei Gemeinderatswechsel sind jeweils die Ressorts neu zu verteilen. So geschehen an der ersten Gemeinderatssitzung im 2013. So wurde beschlossen, dass die bisherigen Ratsmitglieder ihr Ressort beibehalten und der neue Gemeinderat Chevallaz André das Ressort Bau übernimmt. Chevallaz wurde gleichzeitig zum Vizepräsidenten gewählt. Er übernimmt somit die bisherigen Zuständigkeiten von Fuhrer Beat, welcher seit Januar als Gemeindepräsident amtiert. Das Ressort Umwelt wurde aufgrund der Vakanz im Gemeinderat auf die übrigen Mitglieder verteilt. An der Mai-Versammlung soll das fehlende Gemeinderatsmitglied gewählt werden.
Übersicht Ressortzuständigkeit: Präsidiales: Fuhrer Beat, Finanzen: Bieri Peter, Soziales: Liner André, Bildung: Schwitter Peter, Bau: Chevallaz André, Sicherheit: Zürcher Jürg, Umwelt (ad interim): Bieri Peter / Liner André

 

Geringfügige Änderung
Für das Gebiet Ilfisstrasse besteht die Überbauungsordnung „unter Blapbach“. Diese stammt aus dem Jahr 1975. Die Formulierung eines Artikels in den Sonderbauvorschriften ist veraltet und ist aufgrund eines Bauvorhabens zu ändern. Die geplante Änderung betrifft die Farbe sowie das Material des Daches. Neu ist die Farbgebung offener formuliert und die Materialdefinition dem heutigen Standard angepasst. Die geringfügige Änderung kann auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden (siehe separate Publikation im Amtsanzeiger).

 

Gebührenverordnung geändert
Die Änderung einer Verordnung kann durch den Gemeinderat beschlossen werden. An der letzten Gemeinderatsitzung wurden somit verschiedene Anpassungen der Gebührenverordnung gutgeheissen. Es sind dies: Erhöhung Kanzleigebühren um 10% (Umsetzung Sparmassnahme), Regelung Gebühren Tagesschule, Regelung Hundetaxe, Anpassung Stundentarife für Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, Anpassung Benützungsgebühren Liegenschaften und Anpassung Bestattungsgebühren. Die Gebührenverordnung kann auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden (siehe separate Publikation im Amtsanzeiger).