"Ratsfenster" - Beschlüsse vom 08.03.2017

Spätverbindung - Lösung gesucht

Antrag Spätverbindung Trubschachen
In der Märzsession des Grossen Rates wird das Angebotskonzept öffentlicher Verkehr 2018 - 2021 verabschiedet. Es ist vorgesehen, auf der S2 Laupen-Bern-Langnau nach 2100 Uhr ebenfalls den Halbstundentakt anzubieten. Dies würde bedeuten, dass neu um 00.22 Uhr die S2 in Langnau eintreffen würde. Trubschachen will die Gelegenheit nutzen und hat deshalb über die Regionalkonferenz, Kommission öffentlicher Verkehr, den Antrag eingereicht, die Spätverbindung 00.22 Uhr nach Trubschachen zu verlängern. Dadurch wäre auch der Anschluss von Burgdorf 00.17 Uhr gewährt. Die Kommission unterstütz den Antrag der Gemeinde und hat diesen nun an das zuständige Amt für öffentlichen Verkehr eingereicht.


Trubschachen hat mit dem Wegfall des Nachttaxis im Dezember 2016 zwei Spätverbindungen ab Langnau verloren. Trotz intensiven Bemühungen der Gemeinden Langnau, Trub und Trubschachen konnte keine vernünftige Lösung für ein Nachttaxi gefunden werden. Die heutige Situation ist unbefriedigend. Mit der Taktverdichtung der S2 bietet sich nun die Gelegenheit, wieder eine Spätverbindung nach Trubschachen herzustellen. Gespannt warten wir nun den Entscheid des Amts für öffentlichen Verkehr ab und hoffen auf positive Meldung.

 

Stellungnahme Kürzung Normkostenansatz Kinderbetreuung durch Tagesfamilien
Mit der Änderung der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration soll der Normkostensatz bei Tagesfamilien für die Betreuung von Kindergarten- und Schulkindern um 25 Prozent gekürzt werden. Durch die Kürzung wird das Betreuungsangebot gefährdet. Die Tagesfamilien Region Langnau ist deshalb mit der Bitte an die Gemeinden gelangt, sie durch Intervention beim Regierungsrat beim Verhindern der Umsetzung zu unterstützen. Der Gemeinderat Trubschachen erachtet das Betreuungsangebot der Tagesfamilien als wichtige Ergänzung zum bestehenden Angebot der Tagesschule. Er unterstützt deshalb die Forderung der Tagesfamilie Region Langnau, von der geplanten Kürzung abzusehen und hat eine entsprechende Eingabe beim Regierungsrat gemacht.

 

Nachführungsvertrag Geometer
Die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung obliegt nach dem kantonalen Geoinformationsgesetz den Gemeinden. Diese kann die Aufgabe mit Vertrag einem Nachführungsgeometer übertragen. Die Verträge werden befristet abgeschlossen. Da die laufenden Verträge Ende 2017 auslaufen, wurde das Mandat von 2018 bis 2025 neu ausgeschrieben. Gestützt auf die Ausschreibung ist ein Angebot von Martin Baumeler, Ruefer Ingenieure AG, Langnau eingegangen. Der Bewerber erfüllt alle Kriterien. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Vertrag für die Nachführung der amtlichen Vermessung wiederum mit Martin Baumeler der Firma Ruefer Ingenieure AG abzuschliessen.

 

Anpassung Verordnungen
Der Gemeinderat hat rückwirkend auf 1.1.2017 Anpassungen an der Gebührenverordnung, der Verwaltungsverordnung und dem Funktionendiagramm beschlossen. Die Verordnungen können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Bei der Gebührenverordnung vom 12.01.2005 wurde der Maschinentarif wie gewohnt den aktuellen Ansätzen angeglichen. Die Grabgebühren wurden hingegen angepasst, weil die Liegenschaftskommission beschlossen hat, die Fassung bei den Urnengräbern künftig einheitlich zu gestalten. Die Kosten sollen weiterverrechnet werden, weshalb die Gebühren um Fr. 200.00 erhöht wurden.


Die Verwaltungsverordnung vom 14.01.2004 musste angepasst werden, weil beim Zahlungswesen die Kollektivunterschrift eingeführt wurde. Die Änderungen beim Funktionendiagramm haben sich insbesondere durch neue Zuständigkeitsregelungen in den Bereichen Soziales, Feuerwehr und Feuerungskontrolle ergeben.