Pressemitteilung Gemeinderat

Sitzung vom 15.11.2021

 

Erneute Verzögerung bei der Teilrevision Ortsplanung
Im Genehmigungsverfahren zur Teilrevision der Ortsplanung hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erneut einen Genehmigungsvorbehalt gemacht. Diesmal geht es um die ZPP 4 Sonnhalde. Aus Sicht des AGR ist die vorgesehene Regelung (nur maximale Höhenkote und Abgrenzung der ZPP) ungenügend. Das AGR verlangt eine Höhenkote als unteren Referenzwert. Weiter ist ein maximales Nutzungsmass festzulegen. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 15.11.2021 folgende Ergänzung der ZPP Vorschriften „Sonnhalde“ beschlossen: maximale Geschossfläche oberirdisch (GFo) von 2200 m2 und Höhenkote von 735.5 m.ü.M. als unterer Referenzpunkt. In Bezug auf die Fläche der ZPP (2751 m2) entspricht die GFo einer max. GFZo von rund 0.8, was auch im ländlichen Gebiet und angesichts des generellen Ziels zur Siedlungsentwicklung nach innen ein angemessenes Mass ist. Mit dem zwingend vorgegebenen qualitätssichernden Verfahren ist zudem gewährleistet, dass die Baukörper, auch falls das Nutzungsmass vollständig ausgeschöpft wird, unter Berücksichtigung der spezifischen Qualitäten des Gebietes und der Umgebung eingepasst werden. Das Verfahren richtet sich nach Art. 60 Abs. 3 BauG und Art. 122 Abs. 1/2 BauV. Der Beschluss der geringfügigen Änderung wird im amtlichen Anzeiger vom 18.11.2021 publiziert.

 

Hinfällige Verordnung aufgehoben
Per 1. März 2021 sind die kantonalen Erlasse „Gesetz über die zentralen Personendatensammlungen (PDSG), „Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform (GERES V)“ und „Verordnung über die Zentrale Personenverwaltung (ZPV V)“ in Kraft getreten. Die GERES V regelt die GERES-Berechtigungen für die Gemeinde Trubschachen ausreichend. Die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES auf Stufe Gemeinde wird somit hinfällig und wurde mit Beschluss per 15.11.2021 ersatzlos aufgehoben.

 

Zuständigkeitsliste Verfügung Budgetkredite angepasst
Gemäss Verwaltungsverordnung Artikel 40 bestimmt der Gemeinderat durch einfachen Beschluss, wer über beschlossene Verpflichtungs- und Budgetkredite verfügt. Die Zuständigkeit wird für jedes Konto festgelegt. Die Liste mit den Zuständigkeiten pro Konto wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst und an der Sitzung vom 15.11.2021 vom Gemeinderat beschlossen.