Neues Anmeldeverfahren beim RAV

Gültig per 01. Januar 2013

Ab dem 01. Januar 2013 ist neu die Regionale Arbeitsvermittlung RAV und nicht mehr die Gemeinde für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung zuständig.

 

Wenn Ihnen gekündigt wurde oder Sie gekündigt haben, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen kann oder wenn Sie die Stellenvermittlung des RAV in Anspruch nehmen wollen, dann melden Sie sich direkt bei einem der 14 RAV im Kanton Bern.

 

Eine Terminreservation ist nicht erforderlich.

 

Bitte melden Sie sich persönlich beim RAV Ihrer Wahl und bringen dabei folgendes mit:

- Personalausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis)
- Ausländerausweis für Personen, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
- Aktuelle und vollständige Bewerbungsunterlagen

 

Der RAV-Standort in Ihrer Region
RAV Burgdorf
Oberburgstrasse 8
Postfach 177
3400 Burgdorf

Telefon 034 420 19 20
Telefax 034 420 19 21
rav.burgdorf@vol.be.ch

 

Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr