Holzfeuerungskontrolle ab 1. September 2008

Der Kaminfeger überprüft die Verbrennungsrückstände

Im Kanton Bern werden jedes Jahr 3500 bis 7000 Tonnen brennbare Abfälle illegal entsorgt, zu einem grossen Teil in privaten Holzfeuerungen. So gelangen hoch giftige Stoffe wie Dioxine oder Furane in die Luft. In Kehrichtverbrennungsanlagen werden diese in Filtern zurückgehalten.

 

Oft sind sich die Betreiberinnen und Betreiber gar nicht im Klaren darüber, welche Umweltbelastungen sie damit verursachen. Allgemeine Informationen und Appelle haben nicht die erwünschten Verbesserungen gebracht. Deshalb werden zusätzliche Kontrollen eingeführt.

 

Anlässlich der Reinigung überprüfen die Kaminfegerinnen und Kaminfeger Asche, Verbrennungsrückstände und das Holz. So entstehen für die Hauseigentümer im Normalfall nur geringe Kosten. Nach dem Verursacherprinzip werden Ihnen Gebühren auferlegt, welche entsprechend höher ausfallen, wenn die Kontrollen Mängel aufzeigen. Die neuen Vorschriften basieren auf der Lufthygieneverordnung, die der Regierungsrat total revidiert hat. Sie sind am 1. September 2008 in Kraft getreten.

 

In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes Stückholz wie Scheiter aus trockenem Nadel- oder Laubholz verbrannt werden. Erlaubt sind auch Bindemittelfreie Briketts aus naturbelassenem Holz oder Pellets. Kein Brennstoff für Holzfeuerungen sind Zeitungen und Karton, Holz von Paletten und Kisten oder Altholz von Möbeln oder aus Gebäuderenovationen.

 

 

Wie sind solche Abfälle zu entsorgen?

 

WasWo
Zeitungen / PapierAltstoffsammlung
KartonAltstoffsammlung
Naturbelassenes Restholz                 Messpflichtige Restholzfeuerung (z. B. Schreinerei)
Möbel, AbbruchholzAltholz- oder Kehrichtverbrennungsanlage

 

Neben dem Holz ist auch der richtige Betrieb, insbesondere das Anfeuern von grosser Wichtigkeit für einen sauberen Betrieb der Holzfeuerung. Informieren Sie sich unter www.holzenergie.ch oder fragen sie Ihren Kaminfeger.

 

Kaminfeger in Trubschachen ist: 

 

Stefan Hiltbrunner
Kaminfegergeschäft
Hübeli 359
3550 Langnau
Tel. 034 402 18 61

 

Lufthygieneverordnung