Gemeindeversammlung vom 01.06.2015

Alle Geschäfte einstimmig angenommen

An der Gemeindeversammlung vom 01.06.2015 wurde über die Aufgabenübertragung des Sozialdienstes und über die Rechnung 2014 beraten. Beide Geschäfte wurden von den total 26 anwesenden Stimmberechtigen angenommen. Die Stimmbeteiligung belief sich auf 2.4%.

 

Aufgaben Sozialdienst an Langnau übertragen
Die anwesenden Stimmberechtigten liessen sich an der Versammlung über das Vorhaben informieren, den regionalen Sozialdienst bei den Sozialen Diensten der Gemeinde Langnau anzugliedern. Die Ergebnisse aus den vertieften Abklärungen vermochten zu überzeugen und das Übertragungsreglement wurde einstimmig genehmigt. In Zukunft wird es somit nur noch einen Sozialdienst für das ganze obere Emmental geben. Die Aufgaben in den Bereichen der öffentlichen Sozialhilfe und des Kindes- und Erwachsenenschutzes werden per 2017 der Gemeinde Langnau als Sitzgemeinde übergeben. Das Mitspracherecht für Trubschachen bleibt jedoch mit der regionalen Sozialkommmission gewährleistet. Die Kommission wird aus je einem Mitglied der beteiligten Gemeinden zusammengesetzt.

 

Gemeinderechnung ohne Diskussion genehmigt
Trubschachen hat die erste Gemeinderechnung nach den neuen Bestimmungen von HRM2 abgeschlossen. Das Ergebnis lässt sich sehen.
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 140'334.40 ab und somit um Fr. 144'634.40 besser als erwartet. Die Besserstellung gegenüber dem Budget lässt sich durch Minderausgaben im Personal- und Sachaufwand sowie durch Ertrag aus einem Liegenschaftsverkauf begründen.


Die positiven Abweichungen auf der Aufwand- und der Ertragsseite machen es möglich, die periodengerechte Abgrenzung für die Lastenverteilung Sozialhilfe im 2014 im Betrag von CHF 700'000.00 vorzunehmen. Die Periodenabgrenzung wurde mit der Einführung von HRM2 explizit in der Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) verankert worden.


Bei diesem positiven Ergebnis erstaunt es nicht, dass die anwesenden Stimmberechtigen die Gemeinderechnung ohne Diskussion genehmigt haben.