Feuerbrand und gefährliche Pflanzen

Ambrosia

Jakobskreuzkraut

Ackerkratzdistel

japanischer Staudenknöterich

Auch in diesem Jahr müssen wir wieder Acht geben auf unsere Obstbäume.

Ein Verdacht auf Feuerbrand ist weiterhin umgehend einem unserer Kontrolleure zu melden:

 

Rolf Stalder                       Fritz Zürcher

Tiefenbach                        Ortbach

3555 Trubschachen        3555 Trubschachen

Tel. 034 495 51 61           Tel. 034 495 52 40

 

Vermeiden Sie, befallene Triebe zu berühren, da die Ansteckungs- und Verschleppungsgefahr gross ist.

 

Den Kontrolleuren ist es in diesem Jahr möglich, vor Ort innert kurzer Zeit einen Schnelltest durchzuführen. Ansonsten sind die Regeln und das Verfahren gleich wie im Vorjahr. Es müssen nur Bäume und Sträucher im Schutzgebiet gefällt werden. In Trubschachen gibt es um die Höfe Ortbach und Wingei Schutzobjekte.

 

Bei den Rodungen um die Schutzobjekte werden die Kontrolleure falls nötig durch das Personal der Gemeindebetriebe unterstützt. Landwirte können Ihre kranken Bäume selber fällen. Landwirte, die einen Baum fällen müssen wegen dem Feuerbrand, erhalten eine Pauschalentschädigung. Die Kosten für die Rodung werden von der Gemeinde mit dem Kanton abgerechnet. Es wird empfohlen, befallene Bäume und Pflanzen auch ausserhalb der Gebiete um Schutzobjekte zu fällen, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Hier werden jedoch weder Entschädigung noch Kosten für die Fällaktion übernommen. Im Minimum sollten befallene Triebe grosszügig zurück geschnitten werden. Der Rückschnitt ist jedoch bei fortgeschrittener Krankheit und bei Quitten- und Birnbäumen nicht erfolgsversprechend.

 

Links zum Thema:
• www.feuerbrand.ch
• www.vol.be.ch/lanat 
  ->Landwirtschaft ->Pflanzenschutz

 

Ambrosia
Die Ambrosia-Pflanze ist problematisch, weil ihr Blütenstaub sehr starke Allergien auslösen kann. Die Ambrosia-Pflanze ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt mittels Formular an die Fachstelle Pflanzenschutz des kantonalen Landwirtschaftsamtes. Der Aufwand für Kontrollen und Bekämpfung wird vergütet.

 

Links:
www.vol.be.ch/lanat
->Landwirtschaft ->Pflanzenschutz ->Schadorganismen ->Ambrosia

www.ambrosia.de

 

Jakobskreuzkraut und Ackerkratzdistel
Es handelt sich um Unkräuter, welche für Wiederkäuer giftig sind. Die Bekämpfung ist zwar nicht obligatorisch, empfiehlt sich aber trotzdem. Die Pflanzen müssen vor der Blüte ausge-rissen, gemäht oder geköpft und entsorgt werden, damit sie sich nicht weiter verbreiten.

 
Link: www.vol.be.ch/lanat  
          ->Landwirtschaft ->Pflanzenschutz ->Pflanzenschutzberatung

 

Japanischer Staudenknöterich 

Die vorhandene einheimische Vegetation wird durch die Ausbreitung des japanischen Staudenknöterichs verdrängt.

 

Der japanische Staudenknöterich wurde als Zierpflanze und teilweise als Viehfutter aus Ostasien eingeführt und in Gärten angepflanzt. Die Weiterverbreitung dieser Pflanzenart erfolgt durch den Transport von Wurzelstücken an neue Standorte. Dies kann durch Gartenabfälle oder mit Wurzelstücken durchsetztem Humus geschehen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass keine Gartenabfälle mit japanischen Staudenknöterichen bei den Grüngutsammelstellen entsorgt werden. Auch ausgerissene und weggeworfene Jungpflanzen sowie Stengelteile können an einem neuen Ort austreiben und weiterwachsen. Flächen auf welchen der japanische Staudenknöterich wächst, müssen gemäht und dürfen nicht gemulcht oder geschlegelt werden. Das Schnittgut muss zusammengenommen und bei einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt werden. Durch Aufschichten oder Liegenlassen können Pflanzenteile verschleppt werden und die Pflanze kann sich weiterverbreiten.

 

Der Japanknöterich kommt vor allem auch an Bachufern vor, wo er einheimische Pflanzen verdrängt, die das Ufer befestigen. Das Ufer ist somit nicht mehr befestigt und wird bei Hochwassern vermehrt beschädigt. Bekämpfung des japanischen Staudenknöterichs ist deshalb immer auch Hochwasserschutz.