Feuerbrand

Informationen Feuerbrand und Antrag Schutzobjekte

Was ist Feuerbrand?

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit des Kernobstes (Apfel, Birnen und Quitten) und einiger Zier- und Wildgehölze (z.B. Weissdorn, Cotoneaster, Mispel, Vogelbeere, Feuerdorn). Der Krankheitserreger, das Bakterium Erwinia amylovora, übertragen durch Insek-ten oder Vögel, kann sich in einem Baum sehr rasch vermehren und ausbreiten. Über offene Stellen (Blüten oder Wunden durch Schnitt und/oder Hagelschlag) dringen die Bakterien in den Baum ein. Ein befallener Baum kann innerhalb nur einer Vegetationsperiode absterben. Wegen seiner Gefährlichkeit wurde der Feuerbrand zur gemeingefährlichen Krankheit erklärt (Bundes-Verordnung über den Pflanzenschutz SR 916.20). Die Gemeinden sind erste Ansprechinstanz für Fragen in Zusammenhang mit dem Feuerbrand. Es besteht Meldepflicht an die Gemeinden. Diese koordinieren die erforderlichen Massnahmen. Ausführliche Informationen sind unter www.feuerbrand.ch und www.be.ch/feuerbrand zu finden.

 

Feuerbrand-Bekämpfung 2008: Schutzobjektstrategie

Am 12. März 2008 hat das Bundesamt für Landwirtschaft den ganzen Kanton Bern in eine Befallszone eingeteilt. Die Befallszone ist ein Gebiet, in dem der Feuerbrand stark oder wiederholt aufgetreten ist, so dass dort nicht mehr damit gerechnet werden kann, den Feuerbranderreger vollständig auszurotten. In einer Befallszone konzentriert sich die Bekämpfung des Feuerbrandes auf Schutzobjekte mit ihrer Umgebung im Umkreis von 500 Metern. Die Schutzobjekte und ihre Umgebung im Umkreis von 500 Metern werden vorrangig kontrolliert und geschützt. In den Schutzobjekten werden befallene Pflanzen in erster Linie gerodet, um die Schutzobjekte abzusichern; bei geringem Befall ist auch Rückschnitt möglich.

Mit Ausnahme von Erwerbsobstanlagen und Baumschulen ist die Bezeichnung von Schutzobjekten Aufgabe der Gemeinden (Art. 21 Abs. 2 LKV).

 

Was kann als Schutzobjekt angemeldet werden?

Erwerbsobstanlagen und Baumschulen gelten per Definition als Schutzobjekte und werden von der Fachstelle für Pflanzenschutz sowie der Fachstelle für Obst und Beeren ausgeschieden.

Als weitere Schutzobjekte können gepflegte Hochstammobstgärten angemeldet werden, wenn mindesten 50 Kernobstbäume in einem geschlossenen, zusammenhängenden Bestand stehen. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (z.B. besonders wertvolle Bäume aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes, Bäume von Pro Spezia rara).

 

Wo können Schutzobjekte gemeldet werden und was bewirkt eine Anmeldung?

Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen, die Schutzobjekte anmelden möchten, wenden sich an die Gemeindeverwaltung. Die durch die Gemeinden-angemeldeten Schutzobjekte werden von der Fachstelle für Pflanzenschutz überprüft und bewilligt. Ein anerkanntes Schutzobjekt bewirkt, dass die Obstanlage oder der Hochstammobstgarten vom Kanton als Kern eines Schutzobjektes betrachtet wird. Antragssteller und Gemeinden verpflichten sich, im Schutzobjekt und seiner Umgebung von 500 Metern Massnahmen gegen den Feuerbrand zu ergreifen und umzusetzen. Die Überwachung und richtig umgesetzte Sanierung (Rodung) werden von Bund und Kanton mitfinanziert. Ein Rückschnitt wird nicht vergütet.

Eine anerkannte Anmeldung gilt grundsätzlich solange wie der Antragsteller seine Verpflichtungen einhält. Falls im Schutzgürtel rund um das Schutzobjekt keine Bekämpfungsmassnahmen vorgenommen werden, kann die Anmeldung rückgängig gemacht werden.

 

Kontrolleur

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Baum ebenfalls von Feuerbrand befallen ist? Dann kontaktieren Sie Rolf Stalder, Natel 079 351 97 90.