Fakturierung Hundetaxe 2015

Wichtige Änderungen und Informationen

Da sämtliche Hunde gemäss eidg. Tierseuchengesetz und -verordnung obligatorisch mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein müssen, verzichtet der Gemeinderat ab 2015 darauf, weiterhin eine gemeindeeigene Hundemarke abzugeben. Da ebenfalls seit Jahren mit der Bezahlung der Hundetaxe auch kein Impfnachweis mehr erbracht werden muss, wird gleichzeitig von der bisherigen persönlichen Barzahlung durch die HundehalterInnen umgestellt auf eine Fakturierung mit Einzahlungsschein.

 

Gemäss kantonalem Hundegesetz und Art. 14a des Gebührenreglements der Gemeinde Trubschachen ist für jeden gehaltenen Hund, der am Stichtag (1. August 2015) über 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe wurde vom Gemeinderat auf

Fr. 50.-- pro Hund festgesetzt. Der Rechnungsversand an die bereits bei der Finanzverwaltung registrierten HundehalterInnen wird ca. Mitte August 2015 erfolgen.

 

HundehalterInnen, welche einen Hund nicht mehr besitzen, werden gebeten, diesen jeweils sofort bei der ANIS-Datenbank und der Finanzverwaltung abzumelden, damit keine Rechnungen mehr ausgestellt werden. Neue Hunde sind durch die HundehalterInnen umgehend, jedoch spätestens bis 31. Juli 2015 bei der Finanzverwaltung unter Vorweisung der Registrierungsbestätigung der ANIS-Datenbank anzumelden. Für alle von der Hundetaxe befreiten Militär-, Polizei-, Blinden- und Therapiehunde sind die aktuellen Ausweise ebenfalls spätestens bis 31. Juli 2015 bei der Finanzverwaltung vorzuweisen. Andernfalls werden die Hundetaxen in Rechnung gestellt.

 

Im Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die vorerwähnte Mikrochip-Registrierung die ANIS Animal Identity Service AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern im Auftrag der Kantone eine nationale Heimtierdatenbank führt. Damit diese Datenbank stets aktuell ist, sind gestützt auf Art. 17 der eidg. Tierseuchenverordnung die HundehalterInnen verpflichtet, Adressänderungen, Besitzerwechsel sowie den Tod eines Hundes innert 10 Tagen der ANIS zu melden. Weitere Informationen dazu können der Registrierungsbestätigung der ANIS oder der Homepage www.anis.ch entnommen werden.