Erstwohnungsanteile in Trubschachen

Der Presse konnte diese Woche entnommen werden, dass in Trubschachen die Vorschriften zu den Erstwohnungsanteilen richtig gehandhabt werden. Tatsächlich sind in der Überbauungsordnung „obere Wegmatte“ entsprechende Vorschriften enthalten. Der Gemeinderat will diese jedoch bei der nächsten Revision der Überbauungsordnung abschaffen. Für Trubschachen macht die Vorschrift keinen Sinn, wie die Erfahrung zeigt.