Ergänzungsleistung (EL) 21

Grosse Veränderungen

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fun dament unseres Staates.

Am 1. Januar 2021 tritt die EL-Reform in Kraft.

Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
    • Einführung einer Eintrittsschwelle
    • Einführung einer Rückerstattungspflicht
    • Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • Senkung des EL-Mindestbetrags

 

Alle Änderungen in einer Übersicht im Merkblatt