Baugesuche nur noch elektronisch

Ab 01.03.2022 Einreichung über eBau

Ab 1. März 2022 können Baugesuche nur noch in elektronischer Form entgegengenommen werden. eBau ermöglicht Ihnen, die benötigten Daten via Internet an die Bauverwaltung weiterzuleiten. Hier finden Sie den Link zum Einstieg. Für das Ausfüllen eines Baugesuches via eBau benötigen Sie ein BE-Login, welches auch für die Online-Einreichung der Steuererklärung nötig ist. 

Nachstehend die wichtigsten Punkte:

  • Die bisherigen Formulare werden nicht mehr benötigt. eBau generiert das Baugesuchsformular über das System.
  • Das Formular muss ausgedruckt und unterschrieben in 2-facher Ausführung bei der Bauverwaltung abgegeben werden.
  • Alle erforderlichen Unterlagen (Pläne, sonstige Beilagen) sind im eBau hochzuladen und müssen ebenfalls in 2-facher Form bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

Folgende Gesuche sind auch elektronisch einzugeben:

  • Ausnahmegesuche
  • Gesuch um vorzeitige Baubewilligung
  • Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung
  • Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung
  • Projektänderungen und die damit verbundenen Unterlagen
  • Baupolizeiliche Selbstdeklaration (Ausfüllen via eBau, Einreichung in Papierform bei der Gemeinde)

Die Auflage erfolgt neu auch via eBau. Einsprachen sind wie bisher in Papierform einzureichen.