Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlungen finden zwei Mal jährlich statt. Jeweils im Frühling und Herbst. Eingeladen wird mittels Inserat im Anzeiger oberen Emmental (30 Tage vor der Versammlung). 

Die Grundlagen zu den Verhandlungsgegenständen bei der Gemeindeverwaltung oder hier auf der Webseite eingesehen werden. Allen Haushaltungen wird zudem die „Botschaft" als amtliches Mitteilungsblatt über die Traktanden zugestellt (Schache-Poscht).


Die nächste Gemeindeversammlung findet wie folgst statt:

Montag, 2. Dezember 2024
20.00 Uhr
Aula, Schulhaus Hasenlehn, Ortbachstrasse 7, 3555 Trubschachen

 

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.
 

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Traktanden

Datum: Montag, 2. Dezember 2024, 20 Uhr
Ort: Schulhaus Hasenlehn, Ortbachstrasse 7, Trubschachen


Traktanden:
1.
Kenntnisnahme Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 06.06.2024
2.
Wahlen / Wiederwahlen
3.
Kreditbeschluss Fr. 2'875'000 für Neubau Reservoir
4.
Kreditbeschluss Fr. 220'000 für Sanierung Wasserleitung im Bereich Erschliessung Sonnhalde
5.
Beschluss Nachkredit Fr. 840'000 für Erschliessung Steinbach
6.
Beschluss Budget 2025 sowie Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer für das Jahr 2025
7.
Verschiedenes und Umfrage


Akteneinsicht/Information

Die Grundlagen zu den Verhandlungsgegenständen können bei der Gemeindeschreiberei nach den gesetzlichen Bestimmungen über Information und Datenschutz eingesehen werden. Allen Haushaltungen wird die „Botschaft" als amtliches Mitteilungsblatt über die Traktanden zugestellt.
 

Stimmberechtigung
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben (Art. 55 und 114 KV, Art. 4 - 6 Gesetz über die politischen Rechte, Art. 15 Gvf).

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Personen sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich

Botschaft