Die Kantonsstrasse Nr. 10 (Burgdorf – Langnau – Luzern) ist eine wichtige Hauptverkehrsstrasse mit überregionaler Verbindungsfunktion. Im Ortszentrum von Trubschachen erreicht der baulich schadhafte Strassenbelag sein Lebensende und muss deshalb erneuert werden. In diesem Zusammenhang und im Sinne eines effizienten Mitteleinsatzes hat sich der Oberingenieurkreis IV (Emmental-Oberaargau) vom Tiefbauamt des Kantons Bern entschieden, die Verkehrssituation auf der Kantonsstrasse mittels eines standardisierten Kriterienkatalogs ganzheitlich zu untersuchen. Auf Basis eines Referenzstandards (angestrebter Standard einer Kantonsstrasse) wird untersucht, in welchem Zustand die Strasse tatsächlich ist (Ist-Zustand). Aus der Differenz kann der Handlungsbedarf einer Strasse festgelegt werden. In dieser Untersuchung werden folgende Hauptkriterien untersucht: Verkehrssicherheit und Unfälle, Fahrgeschwindigkeiten, Situation für den Öffentlichen Verkehr, Verkehrsqualität für den motorisierten Verkehr, Behindertentauglichkeit, Situation für Velofahrende und zu Fuss Gehende, Zustand der Strasse, des Gehweges und der Beleuchtung, Umweltkriterien.
Die Analyse der Ortsdurchfahrt Trubschachen ergab neben den notwendigen Substanzerhaltungsmassnahmen zusammengefasst folgenden Handlungsbedarf:
- es wird tendenziell zu schnell gefahren
- dadurch wird das Sicherheitsempfinden eingeschränkt
- die Fussgängerstreifen müssen sicherheitstechnisch verbessert werden
- die Sicherheit für Velofahrende muss verbessert werden
- die Behindertentauglichkeit weist etliche Mängel auf (Bushaltestellen, Querungen)
Betriebs- und Gestaltungskonzept
Auf der Basis der oben beschriebenen Ergebnisse hat der Oberingenieurkreis IV die LP Ingenieure AG und die 3B Architekten beauftragt, ein Betriebs- und Gestaltungskonzept mit Vorprojekt zu erarbeiten. Um eine hohe Akzeptanz des Projektes erlangen zu können, hat der Gemeinderat Trubschachen eine breit abgestützte Begleitkommission eingesetzt. Diese Kommission setzt sich zusammen aus Personen des Gemeinderates, der Verwaltung, der Schule und dem lokalen Gewerbe. Gemeinsam wurde das nun vorliegende Projekt erarbeitet. Dabei wurden bereits Anliegen von kantonale Fachstellen und Partner (Beratungsstelle für Unfallverhütung, Langsamverkehr, Kantonspolizei, Busbetriebe) einbezogen und in das Projekt integriert.
Der Schwerpunkt der Massnahmen liegt dabei auf den Dorfeinfahrten West und Ost sowie auf den Knoten Helvetiaplatz, Bärenplatz und Bahnhofplatz. Zwischen diesen Knoten sind einzelne kleinere Verbesserungen und Aufweitungen bei Fussgängerquerungen (Mittelinseln) vorgesehen.
Einladung zu Mitwirkung und Informationsveranstaltung
Die nun vorliegenden Projektunterlagen (Pläne, Grafiken, einzelne Modelle) sollen im Rahmen einer Mitwirkung der Bevölkerung vorgestellt werden. Einsprachen sind in diesem Rahmen noch nicht möglich. Eingaben kann jedermann machen, auch Personen ausserhalb des Planungsperimeters oder gar solche die nur durchfahren. Die Eingaben und Rückmeldungen werden in der Folge geprüft und sofern möglich das Projekt angepasst.
Teilweise bedingen die Massnahmen einen Landerwerb oder Anpassungen an das angrenzende Land. Mit den betroffenen Liegenschaftsbesitzenden wird der Oberingenieurkreis IV vor der Mitwirkung in Kontakt treten und diese vor Ort informieren.
Als Auftakt für die öffentliche Mitwirkung wird ein Informationsabend angeboten:
Freitag, 14. Juni 2013, 20.00 Uhr im Gasthof Hirschen
Die öffentliche Mitwirkung findet vom Montag 17. Juni bis Freitag 19. Juli 2013 statt.
Dabei sind die Unterlagen während den Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Trubschachen zugänglich. Alle Termine werden vorgängig auch noch im Amtsanzeiger publiziert.
Ausblick
Nach der Auswertung der Mitwirkung und der allfälligen Überarbeitung des Projektes wird ein Strassenplan erarbeitet und das Strassenplangenehmigungsverfahren eingeleitet. Erfahrungsgemäss benötigt die Erarbeitung, Planauflage und Behandlung der Einsprachen und allfälliger Beschwerden ca. zwei Jahre. Eine Plangenehmigung liegt demnach bis ungefähr im Jahr 2015 vor. Unter Vorbehalt der Plan- und Kreditgenehmigung kann mit einer ersten Bauetappe voraussichtlich im Jahr 2016 oder 2017 begonnen werden.
(anlässlich des Schachenhöcks werden Vertreter des Kantons, der Gemeinde und der Planungsbüros das Gesamtprojekt vorstellen)<//span>