Das Höchstgewicht von 14 Tonnen während der Auftauphase
wird ab sofort bis Ende Auftauperiode bei entsprechender Witterung in Kraft gesetzt. Die Signalisation der davon betroffenen Gemeinde- und Güterstrassen erfolgt laufend und witterungsbedingt. Die Gewichtsbeschränkung gilt demnach, sobald und solange die Signale aufgestellt sind.
Zum Schutze unserer Gemeindestrassen sowie zur Vermeidung von Dauerschäden ersuchen wir die Bevölkerung dringend, die Beschränkungen zu beachten. Fehlbare haben mit einer Anzeige zu rechnen. Nur in begründeten Ausnahmesituationen kann ein schriftliches Gesuch bei Heinz Siegenthaler, Chef Tiefbau, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 2 eingereicht werden. Die tägliche Milchabfuhr ist nach wie vor gestattet. Kraftfuttertransporte, Baustellenschwerverkehr, Holzabfuhren usw. werden jedoch nicht bewilligt und sind so zu planen, dass diese nicht in die Auftauperiode fallen.
Strasse | Gewichtsbeschränkung |
Bäregghöhestrasse | nein |
Blapbachstrasse | nein |
Brammerstrasse | nein |
Buhusstrasse | nein |
Hauenenstrasse | nein |
Hüpfenstrasse | nein |
Krümpelstrasse | nein |
Krümpelhüttenstrasse | nein |
Ortbach-Wingeistrasse | nein |
Risiseggstrasse | nein |
Schwendestaldenstrasse | nein |
Steinbachstrasse | nein |