Die erste Planungsphase zur Gesamtrevision der Ortsplanung von Trubschachen ist abgeschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung werden der Bevölkerung aktuell die erarbeiteten Planungsinstrumente wie das neue Baureglement oder der Zonenplan präsentiert. Am Mittwochabend, 22. Juni lud der Gemeinderat zur Mitwirkungsveranstaltung ein. Den knapp 100 Anwesenden wurden die Ziele, der Planungsablauf sowie die Änderungen der Planungsvorschriften erläutert.
Mit der Ortsplanungsrevision sollen die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert oder wertvolle Natur- und Lebensräume geschützt und aufgewertet werden. Der Fokus liegt auf eine Siedlungsentwicklung nach innen. Im Bereich Wirtschaft wird die Unterstützung und Förderung lokaler Gewerbe angestrebt und für die Gesellschaft ein moderates Wachstum für einen attraktiven Wohn- und Lebensort. Der Erhalt des Ortsbildes ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Die wesentlichsten Änderungen sind;
• die Reduktion der Grenzabstände und Erhöhung der Maximalmasse für Gebäude (Aufzonungen),
• die Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie. Bei Neu- oder Ersatzbauten wird neu der Bau einer PV- Anlage sowie die Nutzung erneuerbarer Energie bei Heizung und Warmwasser Pflicht sein. Ebenso ist bei Neubauten von Garagen ein Anschluss für Elektroautos vorzusehen,
• alte Überbauungsordnungen, welche nicht mehr zeitgemässe Vorgaben enthalten, sollen aufgehoben werden,
• Einzonungen von weitgehend überbauten Parzellen, angrenzend an eine Bauzone sowie die Einzonung des Gebiets Bäreggstalden als Arbeitszone.
• Aufnahme schützenswerte Weiher und Einzelbäume im Zonenplan Landschaft.
An der Veranstaltung meldeten sich wenige Personen zu Wort. Ein Votant äusserte sich kritisch zu den vorgesehenen Aufzonungen, er erachtet dies nicht als Bewohnerfreundlich. Zu reden gaben auch die Unsicherheiten in Bezug auf die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen. Die Gemeinde will keine Abgabe erheben. Ein kürzlich gefällter Bundesgerichtsentscheid könnte aber dazu führen, dass die Mehrwertabgabe zur Pflicht wird. Die Vorprüfung beim Kanton soll abgewartet werden, bevor hier Massnahmen eingeleitet werden.
Die öffentliche Mitwirkung dauert noch bis zum 29. Juli 2022. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder über die Gemeindewebseite heruntergeladen werden. Eingaben sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 2, 3555 Trubschachen zu richten.