Datenschutz

Laut Bundesverfassung hat jede Person Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs. Weiter hat jede Person Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Die gesetzlichen Bestimmungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bezwecken die Einhaltung des Datenschutzes.

Auskünfte und Zuständigkeit

Die Datenbearbeitung durch die Gemeinde richtet sich unter anderem nach dem kantonalen Datenschutzgesetz, dessen Verordnung und nach dem Datenschutzreglement. Die Gemeinde darf privaten Personen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen systematisch geordnete Daten (Listen) bekannt geben. Welche Daten herausgegeben werden dürfen ist klar geregelt. Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt durch Verfügung und setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Auch bei Einzelauskünften aus der Einwohnerkontrolle ist geregelt, welche Daten bekannt gegeben werden dürfen.

Für den Erlass der Verfügungen betreffend Listenauskünfte, für die Entgegennahme von formlosen Anfragen und Gesuchen um Akteneinsicht nach Informationsgesetz ist die Gemeindeschreiberin zuständig.

Gestützt auf Art. 18 des kantonalen Datenschutzgesetzes hat die Aufsichtsstelle der Gemeinde ein Register über die Datensammlungen zu erstellen. Das Register informiert darüber, welche Datensammlungen zur Erledigung der öffentlichen Aufgaben durch die Verwaltungsangestellten bearbeitet werden und erleichtert den Bürger*innen die Auskunft über die Bearbeitung ihrer Daten. 

Datensperre

Jedermann kann von der Gemeinde verlangen, dass sie seine Daten für Listenauskünfte an private Personen sperrt. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich.

Formular Datensperre

Aufsichtsstelle

Zur Überwachung des Datenschutzes auf Gemeindeebene bezeichnet jede Gemeinde für ihren Bereich eine eigene Aufsichtsstelle. In Trubschachen ist dies die Rechnungsprüfungskommission. Die Aufsichtsstelle erfüllt ihr in Artikel 34 des Datenschutzgesetzes zugewiesenen Aufgaben. Sie sorgt ausserdem dafür, dass die Behördenmitglieder und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde periodisch über die Bedeutung des Amtsgeheimnisses aufmerksam gemacht werden.

Folgendes Mitglied der Rechnungsprüfungskommission gibt auf Wunsch weitere Auskünfte über Datenschutzangelegenheiten:

Cornelia Steffen, Grabenmatt 365a, 3555 Trubschachen, Telefon 034 422 22 88, info@treuhand-steffen.ch

 

Datenschutzgesetz

Datenschutzverordnung

Datenschutzreglement der Gemeinde Trubschachen

Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen

Register Datensammlungen