Feuerverbot

Verbot von Feuerwerk

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.

Inzwischen gilt im Kanton Bern ein generelles Verbot von Feuerwerk und Höhenfeuern.