AHV/IV/EO/EL

Änderungen 2020

Bei der Ergänzungsleistung (EL) werden Lebensbedarf und Krankenkassenprämien angepasst. Bei den Beiträgen werden die Beitragssätze erhöht.

 

Lebensbedarf und Beträge der durchschnittlichen Krankenkassenprämien bei den Ergänzungsleistungen (EL)
Der Höchstbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen beträgt pro Jahr:

Alleinstehende-Ehepaare Waisen 

2020 19’450.– 29’175.– 10’170.–

Die durchschnittlichen jährlichen Krankenkassenprämien im Kanton Bern wurden in den 3 Prämienregionen wie folgt festgesetzt:

2020 Region 1 Region 2 Region 3
Erwachsene 6540.– 5844.– 5460.–
Junge Erwachsene (Alter 18–25) 4968.– 4404.– 4080.–
Kinder 1560.– 1380.– 1284.–

Beitragssätze
Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an.

Daraus ergeben sich die folgenden Beitragssätze ab 1. Januar 2020:

Arbeitgebende-Arbeitnehmende-Total  
AHV 4.35% 4.35% 8.7% bisher 4.2% 4.2% 8.4%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO 0.225% 0.225% 0.45%

Total
AHV/IV/EO 5.275% 5.275% 10.55% bisher 5.125% 5.125% 10.25%

Der jährliche Mindestbeitrag für Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige steigt um Fr. 14.– auf von bisher Fr. 482.– auf Fr. 496.–.

Weitere Informationen und Auskünfte
Informationen und Auskünfte finden Sie im Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info. Formulare und Merkblätter erhalten Sie kostenlos bei Ihrer AHV-Zweigstelle.

Schalteröffnungszeiten der Ausgleichskasse des Kantons Bern über Weihnachten/Neujahr
Vom 23. Dezember 2019 bis 5. Januar 2020 bleiben unsere Schalter geschlossen. Ab 6. Januar 2020 sind wir wieder erreichbar von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag, bis 16.00 Uhr). Wir wünschen Ihnen frohe Festtage und für das kommende Jahr alles Gute.

Bern, Dezember 2019

Ausgleichskasse des Kantons Bern