Anpassung der Energieförderung

Änderungen per 01. März 2020

Beim kantonalen Förderprogramm wurden mit Gültigkeit ab dem 1. März 2020 einige Änderungen vorgenommen. Dadurch wird der Ersatz von Ölheizungen noch attraktiver und es werden neu Impulsberatungen „Erneuerbar heizen“ gefördert.


Die drei wichtigsten Anpassungen betreffen folgende Bereiche:

  • Keine Altersbeschränkung mehr beim Ersatz von Ölheizungen. Der Ersatz durch eine Wärmepumpe, Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss wird weiterhin mit 10'000 Fr. gefördert.
  • Der Kanton Bern bietet den Hauseigentümer/innen zusammen mit EnergieSchweiz die Impulsberatung «erneuerbar heizen» an. Akkreditierte Berater sind auf der Homepage www.erneuerbarheizen.ch ersichtlich. Die Impulsberatung hilft Eigentümern, Alternativen für ihre Öl- oder Elektro- oder Gasheizung zu finden.
  • Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch "Gebäude" erneut ein Gesuch "Gebäude" oder ein Gesuch "Anlagen" für denselben Standort eingereicht werden. Damit ist es möglich, innerhalb von 5 bis 9 Jahren eine Gesamtsanierung zu realisieren, und die vollen Förderbeiträge zu erhalten.
     

Die Medienmitteilung und detailliertere Informationen zur Anpassung des kantonalen Förderprogramms finden Sie untenstehend.

 

Medienmitteilung

Leitfaden mit allen Informationen